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Geschäftliches

Nun das Geschäftliche/Bürokratische/Bürogedöns:

Therapiesitzungen

Eine Therapiestunde sind 50 Minuten.

Ich arbeite mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Einzeltherapie.
Bei Kindern und Jugendlichen ist es oftmals sinnvoll zusätzlich auch Therapiesitzungen gemeinsam mit einem Elternteil oder beiden Elternteilen durchzuführen.

HONORAR

Bei mir sind Sie Privatpatient/-in und begleichen das Honorar in bar oder per Überweisung.
Sie erhalten von mir i.d.R. eine Rechnung am Ende jeden Monats.

ERSTGESPRÄCH

In diesem Gespräch wird auch die Anzahl der Therapie bzw. Beratungsstunden gemeinsam mit Ihnen vereinbart.

Der Verlauf und die Entwicklung unserer Zusammenarbeit haben ebenfalls Einfluss auf die Anzahl der Therapie- und Beratungsstunden, die wir miteinander abstimmen.

50 Minuten = 40,00 Euro

THERAPEUTISCHE SITZUNG

Einzel- und Paartherapie:
50 Minuten = 85,00 Euro
90 Minuten = 150,00 Euro

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

COACHING und BERATUNG für Privatpersonen

60 Minuten = 120,00 Euro
90 Minuten = 180,00 Euro

COACHING und BERATUNG für Firmen (In-House-Coaching)

60 Minuten = 160,00 Euro
90 Minuten = 240,00 Euro

TERMINABSAGE

Im Falle einer Absage am Tag des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen.
Im Falle einer fehlenden Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen, da der Termin nicht mehr alternativ vergeben werden kann.

KOSTENERSTATTUNG

SELBSTZAHLER

Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Ihr Vorteil:
Formalitäten spielen keine Rolle.
Zum Beispiel bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Zusatzversicherungen oder auch, wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Die Behandlungskosten werden bislang nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat und direkt mit dem/der Klienten/Klientin.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil.

Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich.

Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

Sie erhalten auch in diesem Fall am Ende jeden Monats eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker von mir, die Sie zunächst selbst begleichen müssen und dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

(*) Bei der Paartherapie werden die Kosten NICHT von den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Beruflich veranlasste Coaching-Kosten können unter Umständen von Unternehmern als Betriebsausgaben und von Angestellten im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bitte informieren Sie sich hierzu gegebenenfalls im Vorfeld bei Ihrem Steuerberater